Immobilie vererben oder verschenken

Sie haben sich etwas aufgebaut und möchten das Aufgebaute an die nächste Generation weitergeben. Wenn es darum geht, Ihre Immobilie in der Region Krumbach, Vöhringen bis Ottobeuren zu vererben oder zu verschenken, dann sollten Sie frühzeitig tätig werden. Unsere Berater sagen Ihnen worauf Sie achten müssen.


  • Immobilie vererben

    Wer Immobilienbesitz vererbt oder verschenkt, möchte dass dieser ohne viel Aufwand und Kosten an die Erben übergeht.

    Der Wunsch eines jeden Erblassers ist im Fall der Fälle seine eigene Immobilie möglichst ohne Streit zwischen den Erben und mit möglichst geringen Kosten und Zeitaufwand an seine nächsten Verwandten zu übertragen. Klären Sie vorab die Frage der gesetzlichen Erbfolge, denn in diesem Fall haben Sie keinen Einfluss darauf, welche Person Ihre Immobilie erhält. Gibt es mehrere Erben wird die Immobilie meist verkauft und der erzielte Verkaufspreis zwischen den Erben aufgeteilt.

    Ob Sie Ihre Immobilie vorher verschenken oder erst später vererben hat beides Vor- und Nachteile. Oft dient Ihnen die Immobilie als Altersvorsorge oder kann in einer finanziellen Notlage beliehen oder verkauft werden. Das spricht dafür, die Immobilie möglichst lange im eigenen Besitz zu behalten. Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt, ist eine Vererbung ebenfalls sinnvoll, da eine offene Hypothek bei einer Schenkung mit weitergegeben wird und den Beschenkten möglicherweise belastet.

    Sie haben Fragen zu allen Themen rund um Ihre Immobilie? Sprechen Sie uns gerne an, wir sind jederzeit für Sie da.


    Herzlichst, Ihr Peter Riederle
    Leiter Immobilienabteilung

    Loading

    Loading

  • Immobilie verschenken

    Wer sein Haus zu Lebzeiten verschenken möchte, spart in bestimmten Fällen im Vergleich zum Erben Steuern.

    Sie möchten Ihre Immobilie vorzeitig an Ihre Kinder verschenken? Dann gilt ein nicht unerheblicher gesetzlicher Freibetrag pro Kind, der allerdings an die Auflage gebunden ist, dass die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nicht zum Verkauf angeboten wird. Wenn Sie sich zusätzlich noch ein Nießbrauchrecht im Grundbuch eintragen lassen, reduziert sich die Schenkungssteuer weiter. Dieses Vorgehen bietet sich an, wenn Sie Ihr Haus an Ihre Kinder verschenken und die Immobilie einen Wert hat, der den Freibetrag übersteigt.

    Auch bei Schenkungen an dritte Personen wie Freunde oder entfernte Verwandte, haben diese einen Erbschaftssteuer-Freibetrag für Ihre Immobilie. Auch hier gilt, dass die Immobilie in den ersten zehn Jahren nach der Schenkung nicht verkauft werden darf. Die Freibeträge sind aber deutlich geringer als die Ihrer Kinder. Bevor Sie sich für eine Schenkung entscheiden, sollten Sie sich umfänglich beraten und eine Bewertung Ihrer Immobilie durch einen Experten durchführen lassen.

    Sprechen Sie uns gerne an, wir finden auch für Ihre Immobilie – ob zu verschenken, oder zu vererben – die beste Lösung.


    Herzlichst, Ihr Michael Hüller
    Immobilienberater

    Loading

    Loading

Sie möchte eine Immobilie vererben oder verschenken?

Anrede*

Vorname

Name

Straße

Plz

Ort

Telefonnummern

E-Mail

Nachricht

* Pflichtangabe